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FINANZEN
Bausparen
für ein
neues Bad?
Ob für die Zahlung der
Erbschaftssteuer oder für den
Kauf eines Feriendomizils:
Bauspardarlehen lassen sich
viefältig einsetzen.
Die unabhängige Münchner
Finanzberaterin Helma Sick
erklärt, was alles geht und
wie es funktioniert
S
ie brechen oft eine Lanze für den guten
alten Bausparvertrag, aber ist der
überhaupt noch zeitgemäß?
Ich weiß, Bausparen galt vor allem in den
Jahren des Internet-Hypes als spießig. Aber
diese Anlageform kommt wieder. Gerade jetzt in Kri-
senzeiten ist Sicherheit wieder gefragt.
Aber was nützt mir ein Bausparvertrag, wenn ich im
Ruhestand bin? Ist der nicht eher etwas für junge
Familien, die Eigentum erwerben wollen?
Gerade im Alter kann so ein Bauspardarlehen sehr hilf-
reich sein. Denn auch die eigenen vier Wände kommen
in die Jahre. Der Keller ist feucht, das Dach muss repa-
riert oder das Badezimmer barrierefrei umgebaut wer-
den. Oft reicht die Rente nicht für eine größere Investi-
tion. Und von den Banken bekommen Menschen über
60 dafür kaum noch Kredite.
Darf ich das Bauspardarlehen denn für Renovierungs-
arbeiten hernehmen?
Das Bauspardarlehen darf laut Gesetzgeber für „wohn-
wirtschaftliche Maßnahmen“ aufgenommen werden
und damit auch für die Instandsetzung und Modernisie-
rung einer vorhandenen Wohnung. Erlaubt sind alle
Einbauten, die fest mit dem Gebäude verbunden sind,
wie Wandschränke, WC oder Waschbecken. Ebenso kön-
nen Sie Parkett, Fliesen oder Teppich verlegen lassen,
vorausgesetzt, der Bodenbelag wird fest mit dem Unter-
grund verbunden. Möglich sind natürlich auch der
altersgerechte Umbau einer Wohnung, Energiesparmaß-
nahmen oder eine Schallisolierung.
Kann ich mich damit zum Beispiel auch in eine
Seniorenresidenz einkaufen?
Ja sicher. Das ist aber noch nicht alles. Mit dem Bauspar-
darlehen haben Sie sogar die Möglichkeit, ein Ferien-
haus zu erwerben. Und was viele nicht wissen: Wenn Sie
gemeinschaftlich eine Immobilie geerbt haben, können
Sie mit dem Darlehen die anderen Erben auszahlen. Und
sogar die Erbschaftssteuer begleichen, die im Zusam-
menhang mit einer Immobilienerbschaft angefallen ist.
Wie Sie das Darlehen verwenden möchten, brauchen Sie
vorher nicht festzulegen. Erst, wenn Sie es erhalten ha-
ben, müssen Sie die wohnwirtschaftliche Verwendung
mit entsprechenden Rechnungen belegen.
Wie viel und wie lange muss ich angespart haben, um
das Darlehen in Anspruch nehmen zu können?
Zuteilungsreif ist der Kredit, wenn das Mindestgut-
Foto:
Quirin Leppert
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