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er garantiert mir, dass mein
Geld bei meiner Bank sicher ist?
Und bis zu welcher Vermögens-
höhe bin ich abgesichert?
Innerhalb der EU sind mindestens
100.000 Euro garantiert. In Deutschland haben die
meisten Geldinstitute aber zusätzlich noch freiwillige
Sicherungseinrichtungen.
Private Banken sind zum Großteil Mitglied im „Einla-
gensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher
Banken e.V.“ Darüber sind die Spareinlagen der Kun-
den über die gesetzliche Garantie von 100.000 Euro
hinaus freiwillig abgesichert und zwar derzeit noch in
Höhe von 30 Prozent ihres Eigenkapitals. Banken
müssen bei uns ein Eigenkapital von mindestens fünf
Millionen Euro vorweisen. Bei großen Banken ist das
Eigenkapital und damit auch die Garantiesumme so-
gar noch entsprechend höher.
Hier soll es bei den Banken aber einige aktuelle
Veränderungen geben?
Ja, das stimmt. Denn solche Beträge könnten im
Ernstfall nicht bezahlt werden. Deshalb sollen die Sät-
ze für die freiwillige Einlagensicherung der Banken in
den nächsten Jahren nach und nach gekürzt werden:
2015 auf 20 Prozent des Eigenkapitals einer Bank,
2020 auf 15, 2025 auf 8,75 Prozent. Kunden von Ge-
nossenschaftsbanken und Sparkassen sind über deren
eigene Sicherungsfonds geschützt. Die Einlagen dort
sind theoretisch immer zu 100 Prozent abgesichert.
Sind alle Gelder bei der Bank damit geschützt?
Auch wenn ich es als Festgeld oder auf dem Spar-
buch deponiert habe?
Das denken zwar viele, aber das ist nicht so. Abgesi-
chert über die gesetzliche und die freiwillige Einlagen-
sicherung sind nur Tagesgeld, Festgeld, Sparbücher,
Sparbriefe und Ähnliches bei der jeweiligen Bank.
Und wie ist es mit einem Wertpapierdepot?
Wertpapierdepots werden von der Bank lediglich treu-
händerisch verwaltet. Das heißt, sie gehören nicht der
Bank, sondern dem Kunden. Bei einer Bankenpleite
können Bankkunden ihre Wertpapierdepots auf eine
andere Bank übertragen lassen.
Sind Investmentfonds die sicherere Alternative?
Das Geld in Fonds ist sicher. Fonds sind rechtlich Son-
dervermögen, und das bietet einen hohen Schutz.
Selbst für den Fall, dass die Fondsgesellschaft pleite
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Haben Sie Fragen an Helma Sick?
Auf unserem Online-Portal
www.goliving.de beantwortet die
Expertin von der unabhängigen
Finanzberatung „Frau & Geld“ Lese
anfragen zum Thema Altersvorsorg
ginge, wäre das Geld der Anleger vor dem Zugriff der
Gläubiger sicher, denn das Fondsvermögen fällt nicht
in die Insolvenzmasse.
Und Zertifikate, wie steht‘s damit?
Zertifikate sind rechtlich gesehen Inhaberschuldver-
schreibungen wie Anleihen und Obligationen. Das be-
deutet, der Herausgeber (Emittent), z.B. eine Bank,
leiht sich über diese Papiere von Anlegern Geld. Wird
der Emittent insolvent, droht der Totalverlust – so ge-
schehen beispielsweise während der schweren Finanz-
krise 2008 bei der amerikanischen Bank Lehman
Brothers.  
Wie ist es mit Anlagen bei Versicherungs-
gesellschaften?
Die Pleite einer Versicherungsgesellschaft ist in
Deutschland in 60 Jahren nur einmal passiert. Sollte
es dennoch zu einer Insolvenz kommen, ist das Kapi-
tal nach dem Gesetz in einem Sondervermögen ge-
bunden: Das Geld darf nicht an Gläubiger ausgezahlt
werden. Kann die Versicherungsgesellschaft nicht sa-
niert werden, werden die Verträge an „Protektor“
übertragen, das ist der Sicherungsfonds der Versiche-
rungsbranche. „Protektor“ führt dann die Verträge
weiter.
Muss man sich bei Bausparkassen Sorgen machen?
Nein. Bei öffentlich-rechtlichen und privaten Bau-
sparkassen sind Einzahlungen über die gesetzliche
Einlagensicherung und einen freiwilligen Sicherungs-
fonds vor Insolvenz geschützt. Bauspareinlagen sind
damit in unbegrenzter Höhe abgesichert, andere An-
lagen bis zu 250.000 Euro pro Anleger.
Fazit:
Sie sehen schon, Sie müssen sich keine großen
Sorgen machen. Sinnvoll ist es aber immer einen der
wichtigsten Grundsätze bei der Geldanlage zu beher-
zigen, den der Streuung. Setzen Sie also auf verschie-
dene Anlagen mit unterschiedlicher Absicherung –
dann können Sie beruhigt schlafen.