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EXPERTENTIPP:
Gemeinsam eine
Immobilie finanzieren
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Fotos:
Fotostudio Reidinger, iStockfoto/Silvia Jansen
FINANZEN
D
ie Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflicht-
versicherung. Doch in den meisten Fällen deckt sie
später nicht die kompletten Kosten einer Pflege ab. Eine
zusätzliche private Pflegeversicherung kann dann sehr
sinnvoll sein und wird ab dem kommenden Jahr vom Staat
gefördert. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim betra-
gen im Durchschnitt um die 3500 Euro im Monat, davon
übernimmt die Pflegeversicherung nur bis zu 1550 Euro.
Für den Rest müssen Sie selbst aufkommen. Damit die Be-
lastung nicht zu groß wird, empfiehlt es sich, sich zusätz-
lich privat zu versichern. Entweder über eine Pflegetage-
geldversicherung - hier vereinbaren Sie mit der
Versicherung, welchen Satz Sie pro Tag ausgezahlt haben
möchten.
Die Vorteile: Der Tagessatz wird später unabhängig von
den tatsächlich entstehenden Kosten ausbezahlt. Und bei
vielen Versicherern bekommen Sie die Leistungen auch,
wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Oder aber Sie
schließen eine Police in der Pflegekosten-Variante ab. Die
Versicherung übernimmt dann im Pflegefall die Kosten
für professionelle Pflege bis zu einer gewissen Höhe. Ihr
Vorteil hier: im Vergleich zur Pflegetagegeldversicherung
sind die ausbezahlten Beträge dynamisch und passen sich
in der Höhe den gesetzlich ausbezahlten Geldern an. Für
beide Fälle gilt, je früher Sie mit dem Einzahlen beginnen,
desto günstiger sind die Tarife. Ab dem Jahr 2013 wird
die private Pflegeversicherung mit dem sogenannten
„Pflege-Riester“ gefördert, dann steuert der Staat 5 Euro
Zuschuss monatlich als Anreiz bei.
Finanz-
expertin
Christine
Allert
Vorsorge
Private Pflegeversicherung
wird ab 2013 gefördert
A
lle unter einem Dach. Eltern und Kin-
der, Enkelkinder. EinWohnmodell, das
wieder aktuell wird. Oft aber auch die einzi-
ge Möglichkeit ist, Wohneigentum zu er-
werben. Weil alle gemeinsam finanzieren.
Das ist keine unkomplizierte Konstruktion.
„Immer wenn emotionale Verbindungen an
ein Finanzierungsmodell gekoppelt sind,
kann es Ärger geben“, warnt goliving.de Fi-
nanzexpertin Christine Allert. Sie empfiehlt
deshalb auf klare Regelungen zu achten und
alles schriftlich festzulegen. So sollte unbe-
dingt im Grundbuch eingetragen werden,
wie sich die Eigentumsverhältnisse nach
dem jeweils eingebrachten Kapital gestal-
ten. Oder wenn Eltern Kredite aufgenom-
men haben, die die Kinder ablösen, dann
empfiehlt es sich, die bereits eingezahlte
Summe festzuhalten und eventuell ein
Wohnrecht zu fixieren.
Möglich auch die Variante, dass Kinder mit
Unterstützung der Eltern kaufen, an diese
vermieten und die Schuldzinsen steuerlich
absetzen. Auch hier wäre es sinnvoll, den Al-
terssitz ins Grundbuch einzutragen. Vor dem
Kauf rät Christine Allert jedoch, alle Famili-
enmitglieder an den runden Tisch zu holen
und zu informieren. Damit die Emotionen
nicht doch noch irgendwann hochkochen.
„Alles andere kann man dann gestalten.“